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Zu unserem Team gehört immer

eine Fachkraft

und

zwei bis vier Betreuungskräfte

Die in der Betreuung eingesetzten „Betreuungskräfte" sog. ehrenamtliche

Betreuerinnen/Helferinnen und Helfer müssen die Kriterien der Richtlinien des SGB XI zur

Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften erfüllen. Die ehren-

amtlichen Betreuungskräfte müssen demnach eine Qualifizierungsmaßnahme mit mind. 20

Unterrichtsstunden vorweisen. Eine pflegefachliche Ausbildung ist nicht erforderlich. Neben den

formalen Kriterien sind folgende Kriterien besonders wichtig:

- eine positive Haltung gegenüber den zu betreuenden Menschen

- soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten

- Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit

- die Bereitschaft zur nonverbalen Kommunikation

- Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten

- Psychische Stabilität und Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns,

- Fähigkeit sich abzugrenzen

- Fähigkeit zur würdevollen Betreuung und Anleitung von Bewohnern

- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität

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